Mädde Drin

Förderverein Dorfgemeinschaftshaus Hähnlein e.V.


§ 2 Vereinszweck


(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff) in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung bei der Erhaltung und dem Ausbau des Dorfgemeinschaftshauses, der Ortsmitte und die Durchführung und Förderung von kulturellen, künstlerischen und gesellschaftlichen Veranstaltungen in der Ortsmitte in Hähnlein.

(4) Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.